ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fotografie AGB B2C

von Geblendet Fotografie (Inh. Matthias Vermeulen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden für Fotografie, Videoaufnahmen, Lichtbildwerke und Bildbearbeitung.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(3) Künftige Änderungen zu dem Vertrag sind möglichst in Textform abzufassen.

§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss

(1) Der Fotografievertrag kommt mit Geblendet Fotografie (Inh. Matthias Vermeulen) – Heideweg 35 – 53332 Bornheim zustande.

(2) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss an meinem Ort, durch Fernkommunikationsmittel, auf meiner Website oder in sonstiger Weise zustande.

(3) Bei einer Bestellung auf meiner Website kann der Kunde ein Paket / einen Termin zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Angaben zum Vertragsschluss bearbeiten. Der Kunde kann die im Warenkorb liegenden Leistungen und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren. Bei einem Vertragsabschluss auf meiner Website gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der „kostenpflichtig bestellen“ Schaltfläche auf meiner Website ab. Der Vertrag kommt dann durch meine Bestätigung per E-Mail zustande, mit der der Kunde auch diese AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform zugesendet bekommt.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Ein schriftlicher Vertrag wird von mir aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge auf meiner Website werden von mir nicht gespeichert.  

(6) Ich bin berechtigt, von dem Vertrag über Fotografie zurückzutreten, wenn in der Person des Kunden ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Fotografieleistungen besteht.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Ich liefere die Fotos für den Kunden hochauflösend in dem Format .jpg, alternativ auf Wunsche des Kunden auch im Format .png. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die RAW-Dateien. Funktionalitäten und Anzeigenverhalten können nur im Rahmen der eingesetzten Viewer gewährt werden. Der Kunde hat nur Anspruch auf in dem bestellten Format lauffähige und den vereinbarten Qualitäten entsprechende Fotos in der Auflösung von max. 7.360 x 4.912. Eine spezifische Funktionalität für einen bestimmten Viewer und erst recht der anschließenden Einbindung in dritte Bearbeitungs- oder Nutzungsprogramme kann aufgrund der Vielfalt der Darstellungen und Funktionalitäten, auf die ich keinen Einfluss habe, nicht gewährleistet werden. Eine Anpassung an ein spezifisches Format oder eine spezifische Nutzung kann anhand der vertraglich vereinbarten Vergütung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zusätzlich vereinbart werden.

(2) Die Lichtbilder werden ausschließlich digital ausgeliefert bzw. zum Download durch den Kunden bereitgestellt. Ein Anspruch auf Ausdrucke oder sonstige Verkörperungen besteht nicht.

(3) Ich bin nicht verpflichtet, die Lichtbilder aufzubewahren.

(4) Kosten für benötigte Kostüme, Requisiten, Model(s), Zugänge zu Shootinglocations und sonstige Voraussetzungen für die Fotografieleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Das betrifft nicht Kamera(s) und Fotobearbeitungsprogramme.

(5) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Gäste, Mitarbeiter des Kunden, Locations) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen  und angemessenen Vergütung zu zahlen.

(6) Die Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln in .jpg-oder in .png Dateiformat), Sortieren, zum Download bereitstellen, sind im Preis inbegriffen. Inbegriffen ist weiter eine Korrekturschleife je Bild. Für weitere Korrekturen, die nicht der Beseitigung von Mängeln dienen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand für die Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

§ 4 Zahlung/Verzug

(1) Der Kunde hat für die Fotografieleistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht bestimmt, gilt der von mir genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung, insbesondere anhand der Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).

(2) Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, gegen Nachweis meine tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen für die Erbringung der Fotografieleistungen zu erstatten. Ich bin wahlweise berechtigt, Spesen – insbesondere Reisekosten – anhand der steuerlich anerkannten Pauschalen abzurechnen.

(3) Soweit für das Fotoshooting eine Übernachtung zweckmäßig ist, ist der Kunde verpflichtet, mir eine Übernachtung in einem Hotel mit Frühstück (wenigstens 3 Sterne), nicht mehr als 20 km von der Fotolocation entfernt, zu buchen und zu stellen.

(4) Ich bin berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Ich bin weiter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.

(5) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.

(6) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Mir stehen die gesetzlichen Ansprüche aus Verzug, insbesondere § 288 BGB, ungekürzt zu.

(7) Dem Kunden stehen bei Buchung über die Website die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung:

(8) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Kunden Gebühren, hat der Kunde diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Der Kunde ist zur Einhaltung der verabredeten Termine verpflichtet. Hinderungsgründe hat er mir unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, mir rechtzeitig die für die Fotografieleistungen erforderlichen Informationen und Beistellungen zur Verfügung zu stellen (z. B. gestalterische Wünsche, Daten, Zeiten, erforderliche Zugänge, technische Voraussetzungen, Requisiten, Model(s), erforderliche Einwilligungen für Aufnahmen von dritten Personen oder für Abbildungen von geschützten Werken Dritter und sonstige vereinbarte Beistellungen).

(3) Sollten Informationen oder Beistellungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, bin ich berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen von verspätet übermittelten Beistellungen zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten. 

(4) Sofern der Kunde mir Gegenstände zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, oder bei anwesenden dritten Personen nicht für die erforderlichen Einwilligungen zur Abbildung sorgt, ist der Kunde verpflichtet, mich auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit seiner Vorgaben vollständig selbst verantwortlich. Ich bin weder tatsächlich noch rechtlich in der Lage, die Vorgaben des Kunden zu prüfen. Werde ich wegen Rechtsverletzungen aus solchen Vorgaben des Kunden von Dritten oder einer Behörde in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, mich auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ich die Fotografieleistungen für den Kunden als Referenz auf meiner Website, auf Social Media, auf eigenen oder dritten Blogs und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline nutze. Ich darf dafür Auszüge aus meinem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen und Name sowie Datum und Ort des Fotoshootings nennen. Der Kunde willigt in diese Nutzung hiermit in Bezug auf sein Persönlichkeitsrecht an den Bildern – auch für die von ihm eingeholten Einwilligungen seiner Gäste und sonstigen ihm zuzurechnenden Dritten – ein. Der Kunde kann diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

 

§ 6 Ausfall von Fotoshootings

(1) Ich bin berechtigt, Fotoshootings abzusagen, sofern bei mir oder einem dritten, von mir eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung, Pandemie, Seuche oder Krankheit eintritt, die mich ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Fotografieleistungen zum vereinbarten Termin zu erbringen.

(2) Ich bin verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Kunden möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

§ 7 Unterlassene Mitwirkung, Rücktritt

(1) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, gehen die Konsequenzen zu Lasten des Kunden. Dies können insbesondere Mehrkosten von mir in Form von zusätzlicher Arbeitszeit oder zusätzliche Spesen sein. Die Mehrkosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe und soweit es sich um zeitliche Aufwendungen handelt nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu entrichten.  

(2) Tritt der Kunde von den Fotografieleistungen zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teil- oder Gesamtabnahme, hat der Kunde die für die Fotografieleistungen vereinbarte Vergütung zu entrichten. Das gilt auch für Verringerungen des vertraglichen Leistungsumfanges (etwa weniger Termine, Stunden oder Fotos). Ich muss mir jedoch anrechnen lassen, was ich an Aufwendungen durch die Nichtabnahme meiner Leistungen seitens des Kunden erspart und durch eine anderweitige Verwendung meiner Dienste erworben oder böswillig nicht erworben habe. Alternativ steht mir eine Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.

(3) Einen Ersatzkunden anzunehmen, bin ich grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn mir der Kunde für ausgefallene Fotografieleistungen einen Ersatz benennt. Ist der Ersatzkunde rechtzeitig gestellt und mir zumutbar, muss ich mir jedoch diese anderweitige Erwerbsmöglichkeit anrechnen lassen.

(4) Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus § 5 nicht nach, kann ich von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag abzüglich meiner ersparten Aufwendungen.

§ 8 Widerruf

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit von mir und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Geblendet Fotografie, Heideweg 35, 53332 Bornheim, Tel.: 0151 / 424 98 499, Mail: info@geblendet.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Geblendet Fotografie Heideweg 35, 53332 Bornheim, Tel.: 0151 / 424 98 499, Mail: info@geblendet.com:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Fotografie

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Projekt, Fertigstellung, Abnahme

(1) Die Fotografien werden nach Weisung des Kunden in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase, sofern durch den Kunden nicht explizit eine unmittelbare Durchführung gewünscht wird.

(2) Die Projektphasen sind:

– (soweit vereinbart) gestalterische Planung der Aufnahmen

– Fotografie

– Bildbearbeitung und Gesamtfertigstellung

– (soweit vereinbart) Fotoalbum.

(3) Ich werde jedes Teilgewerk dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend.

(5) Hat der Kunde ein Premium Fotoalbum bestellt, wähle ich die Lichtbilder aus und fordere den Kunden zur Druckfreigabe auf. Erst nach dieser und der Abnahme wird das Buch in Druck gegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen einer Korrekturschleife einzelne Lichtbilder auszutauschen.

(5) Soweit nach einer Teilabnahme noch Änderungen gewünscht werden, gilt dies als Änderung des Auftrages. Der Kunde ist verpflichtet, den Mehraufwand nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Vergütung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu bezahlen.

(6) Die Lichtbilder werden von mir binnen 8 Wochen nach dem Fotoshooting zur Verfügung gestellt, soweit kein anderer Termin vereinbart ist.

§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an meinen Fotografieleistungen das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für den angegebenen Projektzweck. Dies ist bei Verträgen mit einem Verbraucher ausschließlich die private Nutzung für sich und die Gäste der Veranstaltung sowie nahestehende Dritte. Eine Unterlizensierung und eine gewerbliche Nutzung sind ausgeschlossen.

(2) Die Nutzungsrechte umfassen nicht eine Ausstrahlung im Fernsehen oder Kino, ein Streaming im Internet sowie derzeit unbekannte Nutzungsarten. Nicht erlaubt ist auch die Nutzung auf gewerblichen Websites und in gewerblichen Social Media Accounts. Derartige Nutzungsrechte können auf Anfrage zusätzlich erworben werden.

(2) Die Nutzungsrechte des Kunden beziehen sich ausschließlich auf die abschließenden Lichtbildwerke. Einzelne Elemente der Lichtbildwerke sind damit nicht lizenziert (ausgenommen sind Thumbnails, die als Vorschaubild angezeigt werden).

(3) Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei mir, ich bin nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.

(4) Soweit für die Lichtbildwerke dritte Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, meine Urhebervermerke jeweils an oder in den Fotos zu belassen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung der Lichtbildwerke auf Social Media.

(6) Veröffentlicht der Kunde das Werk auf seiner privaten Website, ist er verpflichtet, mich als Urheber im Impressum der jeweiligen Webseite zu nennen und mit einem Link zu deren Webseite zu versehen.

(7) Ich bin berechtigt, die Lichtbilder für den Nachweis meiner Urheberschaft aufzubewahren.

§ 11 Gewährleistung, Haftung von mir

(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung zu.

(2) Ich erstelle die Fotografieleistungen im Rahmen meiner künstlerischen Gestaltungsfreiheit in meinem persönlichen Stil, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Bilder und Motive, die Bearbeitung der Lichtbilder sowie die eventuelle Verbindung mit anderen Werken. Soweit ich die Lichtbilder daher abweichend von nicht vereinbarten Vorstellungen des Kunden erstelle, liegt darin kein Mangel meiner Fotgrafieleistungen.

§ 12 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht.  Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung.  Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 13 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.  

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Europäische Streitschlichtung

(1) Jenseits der in diesem Vertrag geregelten Mediation weisen wir auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.